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Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander. Das Zivilrecht ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, darüber hinaus existiert jedoch noch eine Reihe von Sonderregelungen in Spezialgesetzen.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören z.B. das Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht, Miet- und Pachtvertragsrecht, das Reiserecht oder auch das Schadenersatzrecht.

Insbesondere in folgenden Bereichen berate ich Sie kompetent und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich:

  • Gestaltung und Prüfung von AGB
  • Vertragsgestaltung und Prüfung
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Schadensregulierungen außergerichtlich und/oder gerichtlich, insbesondere bei Verkehrsunfällen oder Reisemängeln
Vollmacht allgemein

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