Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse von juristischen und natürlichen Personen untereinander. Das Zivilrecht ist in erster Linie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, darüber hinaus existiert jedoch noch eine Reihe von Sonderregelungen in Spezialgesetzen.
Zum allgemeinen Zivilrecht gehören z.B. das Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht, Miet- und Pachtvertragsrecht, das Reiserecht oder auch das Schadenersatzrecht.
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Vollmacht allgemein